Preise:
Spesen Anfahrt und Rückfahrt ,sonstige Fahrten ,evt. Unterbringung
die im direkten Zusammenhang und der Veranstaltung
dienlich sind, werden im Vorfeld
grundsätzlich vom Veranstalter getragen.
Dem beauftragten Künstler muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu
mindestens als Kopie Bzw. Fahrtickets u.a.
etc. Vorliegen, oder bei einer zuständigen Stelle auf seinem Namen lautend
Hinterlegt werden.
Eine direkte Vorrauszahlung des beauftragten Künstler für Spesen
anfahrt und rückfahrt ,sonstige Fahrten,
evt. Unterbringung kann zu diesem Zeitpunkt nicht berechnet werden, da
die Tourendaten bzw.der obligatorische plan
zur berrechnungsgrundlage fehlt. Es wäre
nur dann eine alternative, falls es dem Veranstalter (aus ins sich
schlüssigem wichtigem Grund z.B.
Buchhalterische gründe u.a.) nicht möglich ist die kosten imVorfeld zu
begleichen die durch Glaubhaftmachung zu
belegen ist.
Und wird im nachhinein vom beauftragten (Künstler) dem
Veranstalter in Rechnung gestellt zur unverzüglichen Zahlung.
Gastspielvertrag.html §5 Die Künstler sind in
der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.
*Allerdings muss es in erster Linie image
gerecht sein. Dem Künstler Elvis Presley nicht vorsätzlich schaden!
Mit
freundlichen Grüßen Helmuth Kranz
Brutto=Netto* = Künstler ist
nicht vor / Umsatzsteuer abzugsberechtigt ( FREI BERUFLER/ und somit
befreit)
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