Preise:


Spesen Anfahrt und Rückfahrt ,sonstige Fahrten ,evt. Unterbringung die im direkten Zusammenhang und der Veranstaltung dienlich sind, werden im Vorfeld grundsätzlich vom Veranstalter getragen.

Dem beauftragten Künstler muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu mindestens als Kopie Bzw. Fahrtickets u.a. etc. Vorliegen, oder bei einer zuständigen Stelle auf seinem Namen lautend Hinterlegt werden.

Eine direkte Vorrauszahlung des beauftragten Künstler für Spesen anfahrt und rückfahrt ,sonstige Fahrten, evt. Unterbringung kann zu diesem Zeitpunkt nicht berechnet werden, da die Tourendaten bzw.der obligatorische plan zur berrechnungsgrundlage fehlt.

Es wäre nur dann eine alternative, falls es dem Veranstalter (aus ins sich schlüssigem wichtigem Grund z.B. Buchhalterische gründe u.a.) nicht möglich ist die kosten imVorfeld zu begleichen die durch Glaubhaftmachung zu belegen ist.

Und wird im nachhinein vom beauftragten (Künstler) dem Veranstalter in Rechnung gestellt zur unverzüglichen Zahlung.

Gastspielvertrag.html §5 Die Künstler sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei. *Allerdings muss es in erster Linie image gerecht sein.

Dem Künstler Elvis Presley nicht vorsätzlich schaden!



Mit freundlichen Grüßen
Helmuth Kranz

Brutto=Netto* = Künstler ist nicht vor / Umsatzsteuer abzugsberechtigt ( FREI BERUFLER/ und somit befreit)